Beitragsordnung PDF Drucken

Diese Beitragsordnung regelt die Einzelheiten über die Beitragsstruktur und die Beitragshöhe sowie über Umlagen und Gebühren.

  1. Beschluss durch Mitgliederversammlung Die BO wird mit einfacher Mehrheit durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
  2. Die jeweils neue Beitragsordnung tritt zu Beginn des dem Beschlussjahr folgenden Geschäftsjahres in Kraft. Die Mitgliederversammlung kann einen anderen Termin bestimmen.
  3. Ehrenmitglieder und Vorstandsmitglieder sind bis zu einem gegenteiligen Beschluss von der Beitragszahlung ausgenommen.
  4. Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr ist als Jahresbeitrag in voller Höhe im Voraus zu zahlen. Dieser Beitrag wird fällig bis spätestens zu einem jeden 15.01. des laufenden Geschäftsjahres.
    Bei Eintritt während des laufenden Geschäftsjahres beginnt die Beitragspflicht rückwirkend zum 01. des Monats, in dem das Mitglied eingetreten ist.
    Die Höhe des Beitrages berechnet sich anteilig: Für Eintritte vom 01.01 bis 30.06. des laufenden Jahres ist der volle, vom 01.07. bis 31.12. des laufenden Jahres der halbe Beitrag zu entrichten.
    Der Mitgliedsbeitrag ist in diesem Fall ebenfalls in voller Höhe im Voraus zu zahlen und fällig am 15. des auf den Monat des Eintritts folgenden Monats.
  5. Regelzahlungsform ist das Einzugsermächtigungsverfahren. Zur Anwendung dieses rationellen Verfahrens ist es erforderlich, dass das Mitglied dem Verein eine schriftliche Einzugsermächtigung zu Lasten seines Girokontos gibt.
  6. Der Einzug wird im ersten Quartal des Geschäftsjahres vorgenommen.
  7. Beitragskonto Nr.
  8. Für das Altersgruppensplitting ist das Geburtsjahr maßgebend.
  9. Bei Zahlungsverzug kann eine vom Vorstand festzulegende Mahngebühr erhoben werden.
  10. Da ein Vereinsaustritt nur zum 31.12. des Austrittsjahres möglich ist (§ 5 der Satzung), für das ausscheidende Mitglied jedoch Versicherungsprä-mien und Abgaben an den WLSB zu Beginn des Geschäftsjahres durch den Verein zu entrichten sind, muss für das Austrittsjahr der volle Beitrag entrichtet werden.
  11. Erwachsene im Sinne dieser Beitragsordnung sind Mitglieder, die das 18.Lebensjahr vollendet haben. Die anderen Mitglieder sind von der Altersstruktur her Jugendliche.

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge des Förderverein Kunstturnen Backnang e.V. werden in der jeweils gültigen Fassung separat erstellt.

Diese Beitragsordnung wurde durch die Gründungs-Mitgliederversammlung beschlossen. Sie tritt zum 5.März 2004 in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 06. Januar 2016 um 20:13 Uhr
 
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